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Acht goldene Regeln

1. Alle zu trocknenden Früchte müssen reif, sauber und von guter Qualität sein. Überreife, wurmige oder fleckige Früchte sind nicht zum Trocknen geeignet.

2. Saatnester (z. B. Äpfel), Samen und Stängel werden zuvor entfernt.
- Äpfel werden geschält.
- Birnen können mit der Schale und sogar mit dem Kern getrocknet werden;
- Pilze werden bereits bei der Ernte hastig gereinigt
Geschälte und zubereitete Früchte sollten so bald wie möglich in einen beheizten Trockner gestellt werden, bis sie dunkler werden und ein unangenehmes Aussehen annehmen.

3. Das Vorblanchieren oder schnelle Kochen von Obst und Gemüse erleichtert das Trocknen und die Weiterverarbeitung von getrockneten Früchten in der Küche.

4. Zum Trocknen werden die Früchte nur in einer Schicht ausgelegt - in der Nähe und nicht übereinander.

5. Sie können nur mit trockener, warmer und gut zirkulierender Luft trocknen.

6. Schnelles Trocknen bei der richtigen Temperatur verhindert den Verlust von Nährstoffen und Schimmel.

7. Der Trocknungsprozess gilt als abgeschlossen, wenn die Früchte beim Auspressen keinen Tropfen Saft abgeben.
Pilze sollten "rascheln", Gemüse sollte ledrig sein und Grün sollte bröckeln.

8. Fertige trockene Produkte werden an einem dunklen Ort in dicht verschlossenen Gläsern oder an einem trockenen Ort in braunen Papiertüten gelagert. Die Lufttemperatur in Lagerbereichen sollte 15 ° C nicht überschreiten.

Diese Grundregeln sind Voraussetzung für eine hohe Qualität.

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